Im Dauerkonflikt um die Corona Soforthilfe hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart Entscheidungen getroffen, die zugunsten von Hilfeempfängern und gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg ausfielen. In einem aktuellen Fall entschied das Gericht zugunsten eines Friseurs und eines Hoteliers, die von der L-Bank Rückerstattungen gefordert hatten. Die Widerrufs- und Erstattungsbescheide der Bank wurden dabei aufgehoben.
Die Verwaltungsgerichtsentscheidungen deuten auf eine Tendenz hin, Rückforderungsbescheide im Streit um die Corona Soforthilfe abzulehnen. Dies zeigt, dass die Gerichte die Interessen der Hilfeempfänger in dieser Angelegenheit unterstützen.