In Deutschland werden rund 5,2 Millionen gesetzliche Hinterbliebenenrenten an Witwer und Witwen ausgezahlt. Im Jahr 2023 wurden etwa 4,5 Millionen Witwenrenten und 700.000 Witwerrenten ausgezahlt. Von diesen Renten wurden etwa 46 Prozent teilweise gekürzt aufgrund von zusätzlichen Einkünften. Die Kürzungen aufgrund von zusätzlichen Einkünften betreffen Millionen Hinterbliebene, die somit weniger Geld erhalten.
Die Einkommensgrenzen für die Witwenrente wurden ab Juli 2024 erhöht und die Freibeträge angepasst. Es gibt unterschiedliche Kriterien für die Berechtigung zur Witwenrente, insbesondere hinsichtlich der ‚kleinen‘ (25%) und ‚großen‘ (55%) Witwenrente. Zusätzlich kann die Witwenrente rückwirkend beantragt werden, wobei die Antragsfrist 12 Monate nach dem Todestag beträgt.
Hinterbliebene erhalten unterschiedliche Witwenrenten basierend auf Faktoren wie Alter, Erwerbsminderung und Kindererziehung. Die Anrechnung von zusätzlichen Einkünften führt zu Kürzungen der Rente, was Auswirkungen auf Millionen von Hinterbliebenen in Deutschland hat. Der Anspruch auf Witwenrente besteht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie Mindestversicherungszeit und Nichtverheiratetsein.