Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hat entschieden, den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Diese Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb des AfD-Landesverbandes gibt. Zudem bestehen Hinweise auf Diskriminierung und Herabwürdigung, insbesondere im Zusammenhang mit einem ethnischen Volksbegriff und der Behandlung von Muslimen.
Die AfD-Klage gegen die Beobachtung und öffentliche Bekanntgabe wurde zurückgewiesen, und das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall wurde vom VGH bestätigt. Trotz der Anschuldigungen war der AfD-Landesverband nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Die Entscheidung, die Partei aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Diskriminierung zu beobachten, wird vom Verfassungsschutz konsequent umgesetzt. Die Überwachung erfolgt aufgrund konkreter Hinweise auf mögliche rechtsextreme Aktivitäten und die Herabwürdigung von bestimmten Bevölkerungsgruppen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Verhinderung extremistischer Entwicklungen.