Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde zu insgesamt acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.
Details und Fakten:
- Berger war der Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte, bei denen der Staat um Milliarden Euro betrogen wurde.
- Die Einziehung der Tatprofite in Höhe von 1,1 Millionen Euro wurde bestätigt.
- Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte sind noch am Landgericht Bonn anhängig.
Schlussfolgerungen und Meinungen:
Beide Strafurteile gegen Berger sind rechtskräftig. Die Gesamtstrafe für Berger wird vom Landgericht Wiesbaden festgelegt, und es könnten mehr als 8 Jahre Haft werden.