Die geplante Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg steht aufgrund kartellrechtlicher Bedenken des Bundeskartellamts vor juristischen Diskussionen. Es könnte jedoch eine Möglichekeit geben: Eine geplante Krankenhausreform könnte die Fusion ermöglichen. Konkrete Schritte und Maßnahmen der beteiligten Parteien im Zusammenhang mit der Fusion sind bereits bekannt.
Die Fusion der Unikliniken Mannheim und Heidelberg wird anvisiert, um die hohen Defizite in Mannheim zu adressieren. Das Bundeskartellamt sieht jedoch mehr Nachteile als Vorteile in dieser geplanten Fusion. Eine Gesetzesänderung bis 2030 könnte eine Fusion ohne kartellrechtliche Prüfung ermöglichen, wobei aktuell eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Entscheidung des Kartellamts läuft.
Als Plan B wird eine Ministererlaubnis in Erwägung gezogen, doch deren Antrag verzögert sich aufgrund der laufenden Krankenhausreform. Die beteiligten Parteien warten auf die Beratung im Bundesrat, um zu entscheiden, ob ein Antrag auf Ministererlaubnis erforderlich ist. Sollte die Gesetzgebung die Fusion ermöglichen, könnte dieser Schritt hinfällig werden.
Die Hoffnung der beteiligten Parteien liegt auf der Erhaltung des hochdefizitären Standorts Mannheim und darauf, weitere Vorteile in den Bereichen Forschung und Gesundheitsversorgung zu erzielen.